Hausordnung |  |
Allgemeines
Die Hausordnung hat für alle in dieser Homepage befindlichen Apartments
Gültigkeit und regelt die Grundvoraussetzungen um für alle Beteiligten einen
angenehmen Aufenthalt in gepflegter Atmosphäre genießen zu können.
Ist eine gesonderte Hausordnung bei den jeweiligen Vermietern vor Ort
vorhanden, so ist diese Hausordnung integrierter Bestandteil der jeweiligen
Hausordnung. Die jeweilige Hausordnung, die in den Apartments/Häusern aushängt,
ist von den Gästen samt Mitbewohnern einzuhalten. Bei unterschiedlicher Themenregelung
gilt immer die Hausordnung vor Ort. Die restlichen Punkte bleiben unberührt.
Der Vermieter behält sich das Recht vor,
während der Mietperiode Kontrollen in den Apartments/Haus durchzuführen oder in
dringenden Fällen bei Verdacht auf aufkommende Schäden oder um solche zu
beheben, die Wohnungen ohne Voranmeldung zu betreten.
Aufenthaltsdauer
Bei einem
Aufenthalt von mehr als 2 Monaten bedarf es eines zusätzlichen Mietvertrages.
Personenanzahl
Die im Prospekt angegebene Personenzahl darf ohne Zustimmung des
Vermieters nicht überschritten werden. Bei Zustimmung bleibt eine Erhöhung des
Preises vorbehalten. Die Überlassung der Wohnung an Dritte bedarf der
schriftlichen Zustimmung, wobei Name und Anschrift mitzuteilen sind.
Bei
Verletzung dieser Regelung ist der Vermieter berechtigt, die Aufenthaltsdauer
aufzuheben und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen Zuschlag für
die Überbelegung zu verlangen.
Schlüssel
Für übernommene Schlüsseln kann eine Kaution pro Stück verlangt werden.
Geht ein Schlüssel verloren, ist der Gast verpflichtet für die Kosten (neuer
Schlüssel und/oder Austausch des Schlosses) aufzukommen.
Haftung
Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme der Reservierung sowie
die Bereitstellung des Apartments oder Ferienhauses. Bei höherer Gewalt bzw.
widrigen Umständen hat der Vermieter das Recht, dem Mieter und die mitangemeldeten
Personen eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls kein gleichwertiges
Ersatzobjekt angeboten werden kann, oder der Mieter mit dem Ersatzobjekt nicht
einverstanden ist, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu
kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die
Erstattung der eingezahlten Beträge.
Der Gast sowie seine Mitreisenden erklären hiermit ausdrücklich, das
Apartment, das Haus, die Sportgeräte, den Pool sowie alle Gegenstände des Hauses
auf eigene Gefahr zu benutzen und den Vermieter von allen hieraus abzuleitenden
Regreßansprüchen freizustellen.
Für alle vom Mieter eingebrachten Wertsachen wird keinerlei
Haftung übernommen.
Instandhaltung und Schäden im Apartment/Haus
Der Gast verpflichtet sich, die Mieträume und die zur Benutzung mitvermieteten
Gegenstände und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln.
Mängel der Mietsache und der mitvermieteten Gegenstände oder Gefahren,
die deren Erhaltung drohen, hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Der Mieter haftet für alle Schäden und Beeinträchtigungen an den vermieteten
Räumen und Gegenständen, soweit dies über die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch
eintretende Abnutzung hinausgehen. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen
durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Mieters in den Mieträumen
aufhalten.
Ist der Vermieter oder dessen Vertreter nicht
erreichbar, hat der Gast im Rahmen seiner Obhutspflicht eine Notreparatur zu
veranlassen. Die Kosten werden vom Vermieter erstattet, sofern der Schaden
nicht fahrlässig vom Mieter verursacht wurde.
Abreise
Am Abreisetag bitten wir Sie, die Wohnung
bis spätestens 10 Uhr freizugeben.
Zusätzliche Vereinbarungen
Sollte eine der Bestimmungen dieser Hausordnung
ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird der Bestand der
übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr tritt anstelle der
unwirksamen Bestimmung entweder die Hausordnung vor Ort (bei dem jeweiligen
Vermieter) oder rückwirkend die gesetzlich zulässige oder eine solche wirksame,
die dem ursprünglichen Parteiwillen in wirtschaftlicher Hinsicht entspricht.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist für alle Apartments in Wien
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